für Gewerbekunden


AGB SERVICE & MEHR

 

 

 

1. Allgemeines

Unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form wirksam. Abweichende Bedingungen des Käufers werden für uns auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen etc. sind unter Umständen nur annähernd maßgebend. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Fracht, Verpackung, Montage usw. sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für im Vertrag nicht enthaltene Leistungen werden die entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Aufträge, die nicht zu festen Preisen vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Listenpreisen berechnet.

 

4. Urheberrecht

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an den für ihn zu vervielfältigenden Vorlagen oder Datenträgern zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nicht berechtigte Vervielfältigung entstehen könnten, die Haftung. Wir lehnen jede Überprüfung evtl. bestehender Patent-, Lizenz- oder Urheberrechte Dritter ab. Der Auftraggeber räumt das Recht ein, die in seinem Auftrag erstellten Produkte zur Bewerbung unserer Leistungen als Bildreferenzwerke zu verwenden.

 

5. Lieferbedingungen

Fest vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung und sind eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen). Teillieferungen sind zulässig.

 

6. Rückgabe / Umtausch

Bei Rückgabe bzw. Umtausch von Waren, welche auf Kundenwunsch bestellt wurden (keine Lagerware) werden 20% vom Warenwert zzgl. Fracht in Rechnung gestellt.

 

7. Mengen, Größen, Druck und Qualität

Eine Mehr- oder Minderlieferung bei Druckaufträgen, Sonderbestellungen etc. ist technisch nicht zu vermeiden und begründet bei Papierartikeln bis zu +/- 10% bzw. bei Kunststoffartikeln bis zu +/- 20% keine Mängelrüge. Die Qualität der Materialien ist regelmäßig von den Rohstoffen abhängig. Geringfügige Abweichungen der Farbintensität und des Gewichtes, sowie bei Kunststoff- Folien und Papieren Dickentoleranzen im Bereich +/- 10% begründen ebenfalls keine Mängelrüge. Geringfügige Größendifferenzen bis +/- 5% können, insbesondere bei Kunststoff-Folien, Baumwolltaschen, Papiertragetaschen, nicht ausgeschlossen werden und begründen ebenfalls keine Mängelrüge. Bei größeren Rasterflächen können sich Farbpartikel als Flecken auf die Druckfolie setzen, Teile der Rasterfläche können sich mit Farbe füllen, geringfügige Farb- und Passerschwankungen können nicht vermieden werden. Vorstehende Auswirkungen berechtigen nur bei wesentlicher Abweichung zu einer Beanstandung. Eine Gefahr für Haltbarkeit, Lichtechtheit und Abriebfestigkeit der Farbe wird durch den Lieferanten nicht übernommen. Für vom Kunden angelieferte Vorlagen haftet bezüglich des Urheberrechtes allein der Kunde, der die insoweit nötigen Genehmigungen zu beschaffen hat. Hinsichtlich vom Kunden angelieferter Vorlagen, Druckplatten pp. wird die Haftung des Lieferanten insbesondere für Beschädigung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Demontagerisiko). Klischees und Werkzeuge, die vom Käufer anteilig und einmalig bezahlt werden, bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Tritt der Käufer wider Erwarten vom Auftrag zurück, so werden ihm entstandene Kosten für Reinzeichnungen, Entwürfe oder Werkzeuge in Rechnung gestellt. Korrekturabzüge hat der Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und, falls solche festgestellt wurden, diese uns innerhalb der gesetzten Frist mitzuteilen. Fehler, die nicht während der festgesetzten Frist gemeldet wurden, können nicht mehr korrigiert werden. Adressentext, Produktbezeichnungen und angegebene Zutatentexte gelten für uns als vom Käufer überprüft. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Lieferfristen werden nach Möglichkeit von uns eingehalten, jedoch wird bei Verzug oder Rücktritt kein Schadenersatz geleistet. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von den übernommenen Lieferverpflichtungen. Der Kunde verpflichtet sich vor Übergabe von Datenträgern/Daten eine Sicherungskopie anzufertigen.

 

8. Versand und Gefahrenübergang

Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt - wenn nicht anders vereinbart - auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.

 

9. Zahlung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto, nach 30 Tagen ohne Abzug fällig. Zahlungen für Servicerechnungen haben sofort ohne Skontoabzug zu erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinsatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sind Ratenzahlungen vereinbart und kommt der Käufer mit mehr als einer Rate in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur aus dem selben Vertragsverhältnis und nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

10. Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so werden wir nach eigener Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers die Ware nachbessern oder Ersatz liefern. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Sind Fremdfabrikate Gegenstand unserer Lieferpflicht, so sind Gewährleistungsansprüche insoweit zunächst gegen den Hersteller bzw. Lieferanten der Fremdprodukte zu richten. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware, oder wenn die Ware vom Käufer oder von Dritten bearbeitet oder verändert wurde. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens zwölf Monate nach Lieferung bzw. Annahme, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder zugesicherter Eigenschaften, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Rechte aus dem Vorbehaltseigentum bei Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Käufer, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entsteht, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an uns.

 

12. Ersatzansprüche

Zahlungsverzug und Umstände in der Person des Käufers, die die Sicherheit unserer Forderungen gefährdet erscheinen lassen, berechtigen uns, unbeschadet unserer gesetzlichen Rücktrittsrechte, unsere Rechte aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt (insbesondere das Herausgaberecht) geltend zu machen oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für den Fall, dass wir aus Gründen, die in der Person des Käufers liegen, unser Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, sind wir berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

 

13. Rechtsgültigkeit

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Teile dieser Geschäftsbedingungen sind so auszulegen, dass der wirtschaftlich erstrebte Erfolg gewährleistet bleibt.

 

14. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien - auch für Wechsel- und Scheckklagen – Regensburg (Bayern). (Stand Februar 2012)

 

 

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