Was ist bei Verpackungen aus gesetzlicher Sicht zu beachten?

Die Verpackungsverordnung in Deutschland

Die Verpackungsverordnung wurde 1991 im Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass Hersteller ihre Produkte umweltfreundlich entsorgen müssen. Die ersten Jahre funktionierte dieses nur bedingt, das System brach einige Male zusammen.
Mittlerweile hat sich die Verpackung mehr oder weniger eingependelt und funktioniert ziemlich gut. Veränderungen an der Verordnung wurden regelmäßig durchführt, die letzte fand im Jahr 2009 Jahr statt. Die fünfte Verordnung regelt ferner die Rücknahmepflicht und auch das duale System, welches auch Ebay Händler betrifft.





Das Ziel der Verpackungsordnung

Ziel der Verpackungsverordnung war es, die Entsorgungsverpflichtung direkt auf die Wirtschaft zu übertragen. Der Verbraucher verpflichtet sich somit, die Verpackungen direkt an den Produzenten beziehungsweise dem Handel zurückzugeben. Diese Prozedur ist dem Endverbraucher schon lange bekannt, aber in der Realität bring kaum jemand Verpackungen direkt in den Handel zurück, außer es handelt sich um große Kartonagen für Möbel und co.

Für den Verbraucher wurde eine Organisation erschaffen, die sich um die Rücknahme der Verpackungen kümmert. Beispielsweise die Gelbe Tonne, der gelbe Sack oder Papier-, Kunststoffcontainer und ähnliche. Viele Geschäfte nehmen Verpackungsmaterial auch gerne zurück und entsorgen dieses, falls es für den Endkunden keine andere Möglichkeit gibt. Würde jeder seine Verpackungen in das Geschäft bringen, wären die Mitarbeiter einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit damit beschäftigt die Verpackungen zu entsorgen.

Die Verpackungsverordnung funktioniert bei den Verbrauchern mittlerweile gut und auch marktwirtschaftlich handelt es sich um ein wirkungsvolles und flexibles Instrument, das der Umweltpolitik zu Gute kommt. Hersteller reagierten darauf und veränderten ihr Verpackungskonzept weitgehend, sodass es einen optimalen Kostennutzenfaktor ergibt.

 

Klassifizierung von Verpackungen

Die Verpackungen werden in verschiedene Klassen eingeteilt. Das sind zum einem die Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen und Umverpackungen, die wir nun kurz vorstellen möchten.

 

  • Verkaufsverpackungen
Es handelt sich dabei um Verpackungsmaterial, welches für den Endverbraucher bestimmt ist und die Waren vor äußeren Einflüssen schützt. Beispielsweise ein Fernsehgerät in einem Karton.

 

 

  • Umverpackungen
Das sind jene Verpackungen, die nicht zwingend notwendig wären. Beispielsweise eine Pappschachtel worin sich eine Shampooflasche befindet. Diese dienen der Lagerung und der besonderen Verkaufspräsentation im Handel. Endkunden dürfen auf Wunsch die Umverpackungen direkt im Geschäft zurücklassen. In der Regel werden Umverpackungen genauso wie Verkaufsverpackungen entsorgt.

 

 

  • Transportverpackungen
Transportverpackungen erleichtern den Transport der Waren und schützen diese vor Transportschäden. Sie bündeln oftmals mehrere Gegenstände.

Gesetzliche Bestimmungen bei der Verpackung

Die gesetzlichen Bestimmungen der Verpackungen sind vielen Endverbrauchern nicht bekannt. Generell gilt, dass jede Verpackung, welche der Verbraucher bekommt, eine Verkaufsverpackung darstellt. Somit muss sich der Kunde auch mit der Entsorgung auseinander setzen. Für diese Verpackung gilt der § 6 der Verpackungsverordnung.

Dieser Paragraf regelt, dass der Vertreiber verpflichtet ist, entleerte und gebrauchte Verpackungen vom Endverbraucher zurückzunehmen. §3 Abs.9 besagt, dass Vertreiber jene juristische und natürliche Personen sind, die unabhängig von der Handelsstufe Verpackungen beziehungsweise Waren im Umlauf bringen.

Die Rücknahmepflicht, die über §6 der Verpackungsverordnung geregelt ist, besagt, dass der Letztvertreiber die Verkaufsverpackungen zurücknehmen muss. Das sind jene Personen, die die Ware an den Endverbraucher verkaufen. Beispielsweise Supermärkte, Drogerien, Internethändler oder Hersteller, die ihre Produkte direkt an den Endverbraucher verkaufen.

Private ebay Händler oder jene, die Artikel gebraucht im Internet verkaufen sind von diesem Gesetz ausgeschlossen. Doch handelt es sich hierbei um eine Grauzone, weil die Abgrenzung zwischen Privat und Händler manchmal schwierig ist. Hier bleibt abzuwarten wie die Politik dies in Zukunft regelt.

 

Welche Pflichten haben Versandhändler nach §6 der Verpackungsverordnung?

Seit dem 1.1.2009 haben Versandhändler keine Möglichkeit mehr auf die Rücknahmepflicht hinzuweisen. Es besteht gemäß §6 Abs.1 Verpackungsordnung die Pflicht sich an ein Entsorgungssystem anzuschließen. Beispielsweise der grüne Punkt, Landbell AG usw.

 

Müssen auch Kleinunternehmer an einem Entsorgungssystem teilnehmen?

Ja, es gibt keine Ausnahmen für Kleinunternehmer. Jeder Händler, ob Internethandel oder Gewerbebetrieb, muss sich bei einem Entsorgungssystem anmelden. Es gibt bloß Unterschiede bei der Vollständigkeitserklärung, wo es unterschiedliche Bagatellgrenzen zu beachten gibt.

 

Gibt es generell Ausnahmen, wo eine Anmeldung umgangen werden kann?

Ja, gemäß §16 Abs.2 Verpackungsverordnung gibt es Ausnahmen im Bereich der Kunststoffverpackungen welche aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen und kompostierbar sind. Zu beachten ist, dass jeder Bestandteil dieser Verpackung kompostierbar sein muss. Sonst ist eine Ausnahmeregelung nicht möglich. Wird das Produkt wiederum vom Hersteller in einer Verpackung verschickt, die nicht biologisch abbaubar ist, ist ebenso eine Anmeldung notwendig.

 

Müssen Händler hinweisen, dass sie bei einem Entsorger angemeldet sind?

Nein, eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Da solch ein Hinweis sogar wettbewerbswidrig sein könnte, sollte er nur dezent im Internet veröffentlicht werden. Es lohnt sich beim Entsorger nachzufragen, ob es vorformulierte Infos gibt, die Verkäufer auf der Webseite verwenden dürfen. Wichtig ist bloß, dass damit nicht geworben wird. Werbung a la „Wir kümmern uns um die Umwelt, weil wir bei Entsorger xy gemeldet sind“ ist beispielsweise verboten. Da dies Pflicht für alle ist, muss bzw. darf es nicht expliziert erwähnt werden.

 

Was geschieht, wenn sich Händler nicht an die Regelung halten?

§6 Abs.1 Verpackungsordnung besagt, dass Hersteller und Vertreiber nur dann Verpackungen verwenden dürfen, wenn diese durch Dritte (dem Entsorger) gemeldet wurden. Erfolgt diese Anmeldung nicht, entsteht gesetzlich gesehen ein Vertriebsverbot. Ausgenommen es handelt sich um bereits vorlizenzierte Verpackungen, die ebenso von Nutzen ist. Verpackung fällt bereits an, wenn ein gewerblicher Ebayhändler beispielsweise eine Figur in einem Karton verschickt. Ist dieser nicht lizenziert oder gemeldet, kann ein Bußgeld ausgesprochen werden.

 

Müssen Händler mit Abmahnungen rechnen?

Ja, wobei die Abmahngefahr ziemlich gering ist. Ob ein Händler bei einem Entsorger gemeldet ist oder nicht, weiß der Endkunde in der Regel nicht. Da Händler nicht unter Pflicht stehen, die Anmeldung zu bekannt zu geben, wird sich kaum einer die Mühe machen und dies nachprüfen.

Vorsichtig ist jedoch bei Ebay Händlern geboten, die offensichtlich gewerblich arbeiten, sich aber als Privatperson ausgeben. Auf Ebay kümmern sich viele nicht darum, in welchen Verpackungen die Produkte verschickt werden. Viele Schachteln sind teilweise aus mehreren Teilen zusammengeschustert, nur dass der Verkäufer ein paar Cents spart. Wer wirklich Verdacht schöpft, kann auf jeden Fall eine Abmahnung schicken.

 

Der Versand von Gefahrgut

Gefahrgutversand klingt im ersten Moment für den „harmlosen“ Verkäufer uninteressant. Dabei handelt es sich um Waren, die wir alltäglich im Gebrauch haben. Beim Wort Gefahrgut denkt wohl direkt einer an Sprengstoff, Benzinkanister oder Atommüll. Harmlos sind diese Dinge natürlich nicht, aber werden vom Durchschnittsbürger eher selten versendet. Wer solche Güter verschickt, benötigt eine spezielle Ausbildung, abgesehen davon, dass sich die Post vom Atommüll Versand distanzieren wird.

Gefährliche Güter im alltäglichen Gebrauch sind beispielsweise Feuerzeuge, Sprühdosen oder Parfüms. Hier kommt es auf die Menge des Produktes an und auf welchem Wege es verschickt wird. Es macht einen großen Unterschied, ob die Güter per Luftpost, Wasser- oder Landweg transportiert werden. Auf jeden Fall müssen Gefahrgüter, die in diese Kategorien fallen, sichtlich gekennzeichnet sein.

 

Was bezeichnet „Gefahrgut“ genau?

Es handelt sich dabei um jegliche Gegenstände und Stoffe, die während des Transportes gefährlich werden können. Beispielsweise stellt ein Parfüm im Badezimmerschrank nur eine geringe Gefahr da. Woanders kann es einen Brand fördern oder explodieren.

Gefahrengut ist teilweise:

  • Entzündlich
  • Explosionsgefährlich
  • Krebs erzeugend
  • Umweltgefährdend
  • Brand fördernd
  • Erbgutverändernd
  • Ätzend
  • Giftig
  • Reizend

Wenn Gefahrengut zu diesen Eigenschaften führen kann, sind sie entweder nur in bestimmten Mengen transportfähig oder überhaupt nicht. Welche Stoffe verschickt werden dürfen und welche nicht, bestimmt die Gefahrgutverordnung, beziehungsweise das Chemikaliengesetz. Dort sind rund 3.000 Gefahrgüter mit der Transportbezeichnung und UN-Identifikationsnummer eingetragen. Generell unterteilt sich das Gefahrgutrecht in 13 Unterklassen, die zu beachten sind.

Folgende Klassen werden am häufigsten versendet.

 

  • Klasse 1:

 

      In dieser Klasse werden jegliche Stoffe sowie Gegenstände eingeteilt, die Explosivstoffe beinhalten. Beispielsweise solche, die in der Pyrotechnik vorkommen oder Silvesterknaller und ähnliche Produkte

 

  • Klasse 2:

 

      In dieser werden gelöste, verflüssigte und komprimierte Gase eingeteilt. Unteranderem Sprühdosen, Malerfarben und ähnliches.

 

  • Klasse 3:

 

      Wer Alkohol, Parfüm, Benzin und andere entzündbare flüssige Stoffe und Gegenstände verschicken möchte, orientiert sich an der Klasse 3.

 

  • Klasse 5:

 

      Gartenchemikalien, wie Düngemittel und andere entzündende Stoffe werden der Klasse 5 zugeteilt.

 

  • Klasse 6:

 

      Giftige Stoffe wie Pestizide gehören der Klasse 6 an.

 

  • Klasse 8:

 

      Jegliche Reinigungsmittel, Säuren, Seifen und Laugen gehören zu den ätzenden Stoffen in Klasse 8.

 

  • Klasse 9:

 

    In dieser Klasse findet man beispielsweise Airbags und andere gefährliche Gegenstände und Stoffe.
Wer sich nicht sicher ist, in welcher Klasse sein besagter Gegenstand oder Stoff zu finden ist, bekommt bei der Post Auskunft oder bei speziellen Gefahrengut Transportunternehmen.

Wo kann man Gefahrgut versenden?

Nur weil ein Gegenstand in der Gefahrgutverordnung auftaucht, bedeutet das noch lange nicht, dass er nicht versendet werden kann. Viele normale Versandunternehmen nehmen sich einem Gefahrguttransport nicht an, weil ihnen dieser zu gefährlich ist. Es gibt einige wenige, die weltweit dennoch per Aufpreis versenden. FedEx beispielsweise, versendet in viele Orte dieser Welt. Gefährliche Güter kosten jedoch meist einen Aufpreis von etwa 60 Euro pro Sendung. Auch bei DHL darf Gefahrgut in kleinen Mengen versendet werden. Sonst könnte kein Versandhandel der Welt Parfüms verschicken.

Es kommt also meistens auf die Menge an und nicht auf das Gefahrgut an sich. Eine Flasche Parfüm richtet im Notfall weniger Schaden an, als 500 Liter davon. Bei DHL wird in der Regel das Gefahrengut als normales Paket angenommen, wenn die Begrenzungen genau eingehalten werden. Ausnahmen gibt es bei internationalen Sendungen, die per Luft transportiert werden. Eine Rücksprache mit dem Versandunternehmen hilft im Regelfall weiter.

 

Warum verweigern viele Versandunternehmen den Transport von Gefahrengut?

Wer gefährliche Güter, vor allem in großen Mengen versenden möchte, benötigt Personal, welches sich mit diesen Gütern auskennt. Gefahrguttransportunternehmen schicken ihre Mitarbeiter beispielsweise ständig zu Weiterbildungsmaßnahmen, um auf dem letzten Stand zu sein. Diese Maßnahmen sind für einfache Kurierdienstfahrer nicht rentabel.

Generell ist der nationale Transport von Gefahrengütern einfacher als über den Luftweg. Weil hier nicht nur die deutschen Bestimmungen relevant sind, sondern auch jene der Fluggesellschaften und die einzelnen Ländergesetze.

 

Gefahrgut richtig versenden

Wer Gefahrgut versenden möchte, erkundigt sich ob der Versand überhaupt möglich ist. Falls ja, unterliegt der Transport zahlreicher Vorschriften in Sachen Verpackung, Kennzeichnung und Klassifizierung. Das Gefahrgut muss gut leserlich auf der Außenverpackung gekennzeichnet werden. Hierzu gibt es spezielle Symbole, die der jeweiligen Klasse zugeordnet sind. (eine Raute). Außerdem muss die Gefahrenklasse und die UN-Nummer genannt werden. Beiliegen muss zudem eine Beschreibung des Gefahrengutes.

 

Die unterschiedlichen Klassifizierungen und Kennzeichnungen

Am wichtigsten ist die UN-Nummer, weil diese weltweit gleichwertig sind. Verschiedene Gemische, Stoffe und Lösungen sind mit einer vierstelligen Zahl indexiert und somit für jeden Beförderungsmitarbeiter identifizierbar. Der DHL Mitarbeiter in Deutschland weiß Bescheid, wie auch der Mitarbeiter in Schweden oder in Spanien.

Wichtig ist, dass die UN-Nummer witterungsbeständig und sichtbar auf der äußeren Verpackung aufgedruckt wird. Das gleiche Prinzip kommt zu Anwendung, wenn mehrere UN-Nummern in einer Packung vereint sind. In dem Fall müssen alle Nummern angebracht werden. Auch die Gefahrgutklasse sollte deutlich sichtbar auf der Verpackung stehen.

 

Die passende Verpackung für das Gefahrengut finden

Die Verpackung ist ein wichtiger Bestandteil beim Gefahrengut Versand. Gute Speditionen geben hier seriöse und hilfsbereite Auskunft. Bei DHL lohnt es sich durchaus, sich vorab selbst schlau zu machen, weil hier nicht immer Hilfe zu erwarten ist. Das Packset und die Postbox sollten für viele Güter ausreichend sein. Wer beispielsweise Parfüms verschickt, wählt zusätzlich noch Luftpolsterfolie, um das Glas zu sichern. Sollte es zerbrechen, dürfte bei geringen Mengen dennoch nicht viel passieren. Deswegen ist eine Hochsicherheitsverpackung in dem Fall nicht von Nöten. Besteht nur die geringste Explosionsgefahr, bereits auch bei kleinen Mengen, wird eine Beförderung sowieso nicht akzeptiert. Die Innen- und Außenverpackung wie auch die Polsterung weist bestimmte Vorschriften auf, an die sich die Versender halten müssen.

Unser Tipp: In der Weka Datenbank warten alle UN-Nummern und viele Informationen zum Versand auf alle, die nicht weiter wissen. Dort stehen genaue Angaben zu den Transportvorschriften und Verpackungsanweisungen, sodass alles ordnungsmäßig verpackt wird. Vor allem der Punkt „Mengenbegrenzung“ ist relevant, weil er besagt, wie viel von dem besagten Produkt verschickt werden darf. Es gilt auf jeden Fall besser zu gut verpacken als zu wenig.

 

Gefahrguttransport per Selbstabholung

Zu beachten gilt, wer gefährliche Güter nicht verschicken möchte, kann diese auch per Selbstabholung verkaufen oder selbst erwerben. Wichtig zu wissen: auch eine Selbstabholung ist ein Transport von Gefahrengut. Gefährliche Güter dürfen auch hier nur transportiert werden, wenn es gesetzlich erlaubt ist.

Ebenso müssen Selbstabholer die Verpackungs- und Höchstmengenvorschriften einhalten. Explodiert Gefahrengut im eigenen Auto, übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten und es kann zudem zu einer Anzeige wegen Gefährdung anderer Menschen und der Umwelt kommen. Ein Gefahrgut Transport darf niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Im Zweifel immer nachfragen.

 

Gefahrgut darf nicht verschwiegen werden

Manche Versender denken sich nun sicherlich: wenn der Post Mitarbeiter von seinem Glück nichts weiß, kann ja nichts passieren. Im besten Fall passiert nichts, aber falls doch, haften Versender für jegliche Schäden, die durch die gefährlichen Stoffe entstanden sind.

Werden beispielsweise Mitarbeiter verletzt oder sogar getötet, kann dies schlimme Konsequenzen nach sich ziehen. Es lohnt sich nicht, Gefahrgut zu verschweigen. Vor allem wenn Versanddienstleister laut AGB kein Gefahrgut transportieren. Hier sollten Sie nach einer alternativen Möglichkeit suchen.

 

Versand von feuchtigkeitsempfindlichen Produkten

Es gibt Produkte, die dringend vor Feuchtigkeit geschützt werden müssen. Das sind zum einem verderbliche Lebensmittel wie zum Beispiel Kakao oder Kaffee oder auch Kleidung, Autos, Geräte und vieles mehr. Es ist wichtig, Produkte auch dann richtig zu schützen, wenn diese in einem verschlossenen Versandkarton verschickt werden. Zu bedenken ist, dass viele Postangestellte Pakete direkt im Garten hinterlassen oder dass Pakete in feuchten Gebieten zwischengelagert werden.

Niemand sollte davon ausgehen, dass ein Paket komplett trocken beim Empfänger ankommt - egal in welcher Region. Manchmal genügt es bereits, dass der Karton außen leicht beschädigt ist und Feuchtigkeit eindringt. Doppelt schützen ist besser. Wer feuchtigkeitsempfindliche Güter versendet, muss sich natürlich an sein Produkt halten.

 

Feuchtigkeitsempfindliche Lebensmittel richtig verpacken

Wer Lebensmittel verschicken möchte, muss darauf achten, dass diese nicht im Paket feucht werden, sonst kann es zu Schimmelbefall während des Transportes kommen. Außerdem verderben gewisse Lebensmittel schneller, wenn sie feucht oder durchnässt sind. Beispielsweise Kaffee, wenn dieser in Berührung mit Wasser kommt, entsteht eine Brühe die am Ende nicht mehr zu gebrauchen ist.

Deswegen wird empfohlen, dass heikle Lebensmittel direkt in speziellen Kunststofftüten untergebracht werden. Diese lassen sich auf Wunsch auch vakuumdicht verschließen, sodass weder Feuchtigkeit noch Luft zu den Lebensmitteln gelangt. Diese Tüten bestehen aus hochwertigem Material und sind ideal für den Transport in Fahrzeugen oder auch Containern. Egal ob jemand den Kaffee per Post verschickt oder selbst im Flugzeug transportiert.

Solche speziellen Versandtüten für feuchtigkeitsempfindliche Güter sind für alle Transportwege praktisch und vielseitig. Wer beispielsweise Lebensmittel aus dem Urlaubsland nach Hause transportieren möchte, verstaut diese in solchen Tüten und gibt sie in den Koffer. Steht der Koffer nun ein paar Minuten im starken Regen, passiert den Gütern in der Tüte absolut nichts, weil diese jegliche Feuchtigkeit absondern. Natürlich entsteht in diesen auch kein Kondenswasser, weil ähnliches Prinzip wie bei einem Schlafsack eingesetzt wird - so entsteht Innen keine Feuchtigkeit und von Außen dringt keine ein.

 

Kleidung, Decken und andere Stoffe transportieren

Heikle Kleidungsstücke wie auch Stoffe, Decken, Tischtücher, Vorhänge und Co sollten ebenso feuchtigkeitsabsondernd verpackt werden. Auch Stoffe können schimmeln, sich verfärben oder verformen. Deswegen ist es wichtig diese ebenso in speziellen Tüten zu versenden. Hier empfehlen sich beispielsweise auch Vakuumtüten, weil diese nicht nur Feuchtigkeit absondern, sondern auch die Stoffe kleiner machen und dadurch ein kleinerer Karton verwendet werden kann.

Wer keinen Platz mehr im Koffer hat, entzieht der Tüte die Luft und schon passen doppelt so viele Kleidungsstücke hinein. Gleiches Prinzip lässt sich auch in einem Versandkarton anwenden. Wer viele Stoffe verschicken will, entzieht ihnen die Luft und schon sind sie sicher geschützt. Das spart Zeit und viel Geld, weil weniger Kartons von Nöten sind. Bei Stoffen kommt es darauf an, wie teuer bzw. anfällig diese sind.

Generell sollten Kleidungsstücke niemals ohne Zwischenplastik in einen Versandkarton gelegt werden. Meistens werden diese eingeschweißt verschickt, was natürlich auch eine Möglichkeit darstellt. Entweder selbst die Plastiktüten schweißen oder per Klebeband, welches meist an den Tüten angebracht ist, verschließen. Auch so bleibt die Kleidung trocken und knitterfrei.

Auch hier ist selbstverständlich die Frage welcher Aufwand sich lohnt. Bestellt ein Kunden beispielsweise ein T-Shirt für 10 Euro, werden Sie es kaum vakuumverpackt versenden.

 

Elektrogeräte oder Antiquitäten optimal verpacken

Neben Kleidungsstücken und Lebensmittel gibt es noch eine weitere Kategorie, wo eine gute Verpackung von Nöten ist: Elektrogeräte. Elektrogeräte dürfen auf keinen Fall nass oder feucht werden, weil sie dadurch gleich beschädigt werden und nicht mehr funktionieren. Bei Antiquitäten das gleiche Spiel, vor allem bei alten Postkarten oder Wandgemälden. Ein Tropfen Wasser und schon ist das Bild ruiniert. Bei solchen Gütern muss penibel verpackt werden, dass sie nicht feucht werden.

Deswegen empfiehlt sich hier sowieso eine seriöse Spedition zu beauftragen. Wertvolle Antiquitäten per DHL versenden wäre nicht zu empfehlen, außer es handelt sich um einen Sonderauftrag, der wirklich makellos verpackt wird. Doch viele Besitzer von Antiquitäten wünschen, dass diese persönlich geliefert werden oder unter Anwesenheit eines Mitarbeiters, dem man Vertrauen schenkt, transportiert werden. Die Post mag zwar ein guter Lieferdienst sein, nur leider verschwinden ab und an auch Sendungen. Bei Neuwaren mag dies halb so schlimm sein, weil diese ersetzbar sind. Bei alten Dingen, die zeitlichen Wert haben, wäre so ein Fehler seitens der Post fast unentschuldbar.

Statuen, Elektrogeräte, Autos, Fahrräder und ähnliches, werden am besten mit einer großen Folie abgedeckt. Das Rad lässt sich problemlos rund herum einpacken, beim Auto wird es ein wenig schwieriger. Bei Elektrogeräten wird es ebenso empfohlen, diese wenn möglich, komplett einzuschweißen, dass ja keine Feuchtigkeit eindringt. Es kommt natürlich darauf an, wie viele Zwischenverpackungen noch dazu kommen.

Generell werden Kleingeräte oder elektrische Zubehörteile sowieso in Plastikverpackungen verschickt, wo keine Feuchtigkeit eindringt. Bei größeren Geräten wie Fernsehgeräten, Radios und Co schaut die Sache anders aus. Bei gebrauchten elektronischem Zubehör gibt es ferner Möglichkeiten. Ein USB Stick beispielsweise ist gut verpackt in einer wasserdichten Versandhülle oder er wird ebenso eingeschweißt. Wer häufig Kleinteile versendet, erwirbt bestenfalls ein Gerät, mit dem diese Prozedur ruck zuck von Statten geht.

 

Jedes Gut hat eigene Bedürfnisse

Zu beachten gilt ferner, dass Produkte unterschiedlicher nicht sein können. Es gibt Lebensmittel, die nicht mit Feuchtigkeit in Berührung kommen dürfen, aber Luft zum atmen brauchen. Hier sollte man nicht mit Vakuumverpackungen experimentieren. Es mag auch Kleidungsstücke geben, die danach keine Form mehr aufweisen, wenn sie komplett in Vakuum eingeschweißt waren. Deswegen ist wichtig, dass jeder Gegenstand auf Herz und Nieren geprüft wird.

 

Was ist das Beste für dieses Gut? Sollte es luftdicht oder nur wasserdicht verpackt werden?

Es gibt, wie gesagt, verschiedene Verpackungsmöglichkeiten auf diesem Gebiet. Von Versandtüten bis hin zu wasserdichter Folie. Es gibt auf Wunsch auch wasserdichte Außenverpackungen, wobei eine wasserdichte Innenverpackung dennoch empfohlen wird, falls die Äußere beschädigt ist. Doppelt hält bekanntlich besser. Auf die Umwelt sollte man als Verbraucher oder auch als Hersteller beziehungsweise Händler dennoch achten. Deswegen gilt, es muss eine Lösung gefunden werden, die der Umwelt nicht schadet, aber auch nicht dem Produkt. Wer ein kleines Gerät in 20 Schichten Plastik einpackt, darf sich sicher sein, dass hier keine Feuchtigkeit durchsickert. Ob es umwelttechnisch so empfehlenswert ist, ist eine andere Frage.

Deswegen sollten Lösungen gefunden werden, die für alle profitabel sind und Ihrem Kunden das beste Einkaufserlebnis versprechen.