Gesetzliche Hinweispflichten

BattG

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

Batteriegesetz
  1. „Cd" steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.

ElektroG

Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich. 

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bis dahin gültige Verpackungsverordnung (VerpackVO) ab. Hauptziele des Verpackungsgesetzes sind die Stärkung des Recyclings und des Wettbewerbs. Es wird erstmals durch ein öffentliches Register einsehbar, welche Hersteller, Händler und/oder Vertreiber von Verpackungen ihrer Produktverantwortung nachkommen. Dafür wurde die neue Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen.

Mehr Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier.